Haftungsfragen bei SAP

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Im Schreiben des SAP-Vorstandes zur Konformitdt des Jahres 2000, beschreitet der SAP-Vorstand meines Erachtens eine Wischi-Waschi-Politik, d. h. viel Gerede ohne Rechtsverbindlichkeit. Eine Woche Systemstillstand - der Jahresgewinn ist weg. Kvnnen wir SAP in einesm solchen Fall in eine Schadenersatzverantwortung nehmen? Wenn ja, wie?

-- Edgar Jung (edgar.jung@wuerth.com), February 22, 1999

Answers

Das Schreiben von SAP verweist in erster Linie auf die Haftungsbeschraenkungen, wie sie sich in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der SAP AG befinden. Es wuerde sicherlich den Rahmen dieser Infoseite sprengen, wenn man diese Bestimmungen hier detailliert analysieren wuerde. Inhaltlich wird danach differenziert, ob - Vorsatz - grobe Fahrlaessigkeit - Fehlen zugesicherter Eigenschaften - Verletzung einer wesentlichen Pflicht, die den Vertragszweck gefaehrdet vorliegt und danach richtet sich die Eingrenzung der Haftung. Hier kommt es darauf an, ob das Schreiben des Vorstandes, insbesondere die drei aufgefuehrten Punkte als "zugesicherte Eigenschaft" zu sehen ist. Ich wuerde sagen, ja. Fehlt diese Eigenschaft, so muesste SAP (jedenfalls nach der mir vorliegenden Version ihrer AGBs (Feb. 95)) Schadenersatz "in Hoehe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte" bezahlen. Bei einem Betriebsstillstand waere das eine ziemliche Menge...

-- Dr.Gerd Hagena / RA Wuerth (gerd.hagena@wuerth.com), February 24, 1999.

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