Rechtsverbindlichkeit einer Y2K-Erkldrung

greenspun.com : LUSENET : W\RTH Y2K-Newsgroup : One Thread

gibt es eine juristische Untersuchung inwieweit eine Y2K-Erkldrung der Form 'unserer Produkte / Prozesse sind Y2K-fdhig' rechts- verbindlich ist bzw. welche Formulierung sollte gefordert werden, damit bei Nichteinhaltung ein Rechtsanspruch besteht.

Andererseits sollte unsere Formulierung derart gehalten werden, dass hieraus eben keine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden kann.

-- s.o. (heinrich.haas@hahn-kolb.de), January 29, 1999

Answers

Das vertragrechtliche Hauptproblem ist, dass eigentlich niemand sicher sagen kann, er werde KEINE Probleme mit 2000 haben.

Aus unserer Sicht muss man daher strikt all die Zusagen und Versprechungen gegenueber Vertragspartnern meiden, die als ZUSICHERUNG oder GARANTIE verstanden werden koennen, denn dort kommt es -im Gegensatz zu normalen Gewaehrleistungsanspruechen- auf das eigene Verschulden nicht an.

Die AWKG hat daher aufgrund der vielfdltigen Anfragen, insbesondere der Zusendung von vorgefertigten Erklaerungen, in denen die problemlose Umstellung bzw. Lieferfdhigkeit zugesichert oder garantiert werden sollte, ein Schreiben entworfen, wonach "...die mit der Jahrtausendwende zusammenhaengenden Probleme erkannt und alle notwendigen Massnahmen eingeleitet" seien. Weiterhin habe man auch "keine Zweifel, auch nach der Jahrtausendwende die bisherige gute Qualitdt puenktlich liefern" zu koennen. Es ist noch zu frueh, um zu festzustellen, ob sich die Masse der Kunden damit zufriedengeben wird, oder ob es erforderlich sein wird, noch weitergehende Zusagen zu machen.

Was die andere Seite angeht, also die Verpflichtung der Lieferanten, so ist natuerlich die Zusicherung oder Garantie, dass durch die Jahrtausendwende keine Beeintraechtigungen eintreten werden, die optimale Loesung.

Die AWKG benutzt den folgenden Text:

"Wir erwarten von Ihren Lieferungen, dass die Produkte, die auf der Grundlage aktueller Vertraege geliefert werden, fuer den Datumswechsel Jahr 2000 in vollem Umfange geeignet sind und dass es zu keinen Stoerungen kommt, die durch Ihre Produkte verursacht werden. Sie versichern uns, dass die dauerhafte Lieferfaehigkeit im Zusammenhang mit dem Datumswechsel Jahr 2000 nicht gefaehrdet ist. Mit Ihrer Lieferung erkennen Sie die vorgenannte Regelung an."

Aber auch hier ist noch noch zu frueh, um die Akzeptanz dieser Klausel am Markt abschliessend beurteilen und die weitere Verwendung empfehlen zu koennen.

-- Dr. Gerd Hagena / RA W|rth (gerd.hagena@wuerth.com), February 05, 1999.


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